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Über die Europäische
Gendarmerietruppe |
Wikipedia-Eintrag: Europäische
Gendarmerietruppe |
Bemerkenswert in der
oben verlinkten Wikipedia-Seite ist der Satz: Die EU-Kommission hat Einsätze
der EGF auf dem Gebiet der Europäischen Union ausgeschlossen. Angesichts des
Satzes »Zum
Aufgabenbereich der EGF gehören ferner der Schutz von Menschen und
Besitztümern sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung im Falle einer
„öffentlichen Störung“« ist
die Richtigkeit dieser Feststellung anzuzweifeln. |
Sehen Sie (seht)
das im Licht des Umstandes, wonach die WHO anstrebt, von einem beratenden Verein zu einem Exekutivorgan zu werden sowie im Lichte dieses Satzes:
Die Europäische Gendarmerietruppe kann unter das Kommando der Europäischen
Union, der Vereinten Nationen, der NATO, der OSZE sowie anderer
internationaler Organisationen
oder Ad-hoc-Koalitionen
gestellt werden. |
Sobald die
Nationalstaaten ihre Entscheidungsbefugnisse in Gesundheitsfragen an die WHO
abgetreten haben (das ist geplant), haben die Nationalstaaten zu vollziehen, was
die WHO anordnet, ganz gleich, ob sie das für richtig halten oder nicht. Wenn
sie nicht bereit sind zu vollziehen, dann wird eben die Europäische Gendarmerietruppe beauftragt, in dem
betreffenden Land "die Ordnung
aufrechtzuerhalten". |
Kurzes Video: Kommentar zur Europäischen
Gendarmerietruppe |
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