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Beispiel für die Willkür einer
Gesundheitsbehörde |
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Sicherlich erinnern sich noch manche an die feindseligen Medienberichte über W. N. Dieser W. N. ist durch sein Krebsmittel UKRAIN in die Schlagzeilen geraten. Sein Ziel war es, für dieses Mittel eine Zulassung als Medikament zur Krebsbehandlung zu erhalten. |
Bei der Lektüre des Buches Eleonore Thun-Hohenstein - KREBSMITTEL UKRAIN – Kriminalgeschichte einer Verhinderung erscheint die Geschichte jedoch in einem völlig anderen Licht. |
Der diesem Absatz folgende grüne Text gibt den Inhalt von Seite 66 dieses Buches wieder. Die Kapitelüberschrift lautet "Wenn die Behörde nicht will". In diesem Kapitel wird über jene Schikanen berichtet, welchen W. N. (die Person, welche das Medikament UKRAIN entwickelt hatte) ausgesetzt war, als er sich bei den österreichischen Gesundheitsbehörden um die Zulassung als Medikament bemühte. |
… als derart interessant zu bewerten“ sind, „dass eine
Weiterentwicklung des Präparates zu rechtfertigen ist“. |
Auch stimmte P. mit N. (dem Zulassungswerber) überein,
dass „die derzeit gebräuchliche zytostatische Therapie sehr aggressiv ist und
die Lebensqualität der Patienten massiv einschränkt“. Warum sich Gutachter P.
dennoch gegen eine Zulassung von UKRAIN aussprach und Vorschriften ins
Treffen führte, um die er gar nicht gebeten worden war, um solcherart den
Beamten der Zulassungsbehörde die Ablehnung zu erleichtern, und auch am 16.
November 1992, wo „letztmalig zu den einzelnen Teilen der Dokumentation und
ihren Mängeln Stellung genommen“ wurde, auf seinem negativen Standpunkt
verharrte, ist schwer verständlich. Tatsache ist jedenfalls, dass P. 1996
plötzlich nicht mehr als Gutachter aufscheint. Es hieß sogar, er sei
suspendiert worden. |
Freilich schienen den zuständigen Beamten vom
Gesundheitsministerium die negativen Stellungnahmen P. ins Konzept zu passen,
denn mehrfach wurden Unternehmer, die sich für UKRAIN interessierten, darauf
hingewiesen, dass mit einer Zulassung dieses Krebstherapeutikums nicht zu
rechnen sei. So wurde bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt einem
potentiellen Investor geraten, keine Investitionen in dieses Produkt zu
riskieren: „Das ist hoffnungslos." |
Und als 1997 der Vertreter einer großen holländischen
Firma im Ministerium vorsprach, weil er die Vertretung von UKRAIN übernehmen
wollte, um es gegen Osteoporose einzusetzen, musste er zu seiner Verblüffung
die dezidierte Feststellung hören: „UKRAIN wird nie zugelassen.“ Es sah so
aus, als wären die Beamten Erfüllungsgehilfen jenes Professors, von dem ein
Ohrenzeuge N. den bemerkenswerten Ausspruch berichtete: „Selbst wenn 99 Prozent im vierten Stadium geheilt werden, lasse ich
UKRAIN nicht zu.“ |
Es ist offensichtlich, bei jenem Professor, der sich durch diese Willkür auszeichnet, handelt es sich mit Sicherheit um das Ende des langen Armes dieser unheiligen Allianz. |
Aber so ist das eben, wenn der jeweilige Ressortminister nicht über das nötige Wissen verfügt, um etwas entscheiden zu können. In einem solchen Fall ist die Entscheidung so beschaffen, wie sie irgendwelche, jener unheiligen Allianz verpflichtete Sachverständige haben möchten. Das ist dann gar nicht anders wie in einem Gottesstaat. Da sind es Priester, welche ihre Vorstellungen von Politkern durchsetzen lassen. |
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