Beispiel für die Willkür einer Gesundheitsbehörde

 

 

Sicherlich erinnern sich noch manche an die feindseligen Medienberichte über W. N. Dieser W. N. ist durch sein Krebsmittel UKRAIN in die Schlagzeilen geraten. Sein Ziel war es, für dieses Mittel eine Zulassung als Medikament zur Krebsbehandlung zu erhalten.

Bei der Lektüre des Buches Eleonore Thun-Hohenstein - KREBSMITTEL UKRAIN – Kriminalgeschichte einer Verhinderung erscheint die Geschichte jedoch in einem völlig anderen Licht.

Der diesem Absatz folgende grüne Text gibt den Inhalt von Seite 66 dieses Buches wieder. Die Kapitelüberschrift lautet "Wenn die Behörde nicht will". In diesem Kapitel wird über jene Schikanen berichtet, welchen W. N. (die Person, welche das Medikament UKRAIN entwickelt hatte) ausgesetzt war, als er sich bei den österreichischen Gesundheitsbehörden um die Zulassung als Medikament bemühte.

… als derart interessant zu bewerten“ sind, „dass eine Weiterentwicklung des Präparates zu rechtfertigen ist“.

Auch stimmte P. mit N. (dem Zulassungswerber) überein, dass „die derzeit gebräuchliche zytostatische Therapie sehr aggressiv ist und die Lebensqualität der Patienten massiv einschränkt“. Warum sich Gutachter P. dennoch gegen eine Zulassung von UKRAIN aussprach und Vorschriften ins Treffen führte, um die er gar nicht gebeten worden war, um solcherart den Beamten der Zulassungsbehörde die Ablehnung zu erleichtern, und auch am 16. November 1992, wo „letztmalig zu den einzelnen Teilen der Dokumentation und ihren Mängeln Stellung genommen“ wurde, auf seinem negativen Standpunkt verharrte, ist schwer verständlich. Tatsache ist jedenfalls, dass P. 1996 plötzlich nicht mehr als Gutachter aufscheint. Es hieß sogar, er sei suspendiert worden.

Freilich schienen den zuständigen Beamten vom Gesundheitsministerium die negativen Stellungnahmen P. ins Konzept zu passen, denn mehrfach wurden Unternehmer, die sich für UKRAIN interessierten, darauf hingewiesen, dass mit einer Zulassung dieses Krebstherapeutikums nicht zu rechnen sei. So wurde bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt einem potentiellen Investor geraten, keine Investitionen in dieses Produkt zu riskieren: „Das ist hoffnungslos."

Und als 1997 der Vertreter einer großen holländischen Firma im Ministerium vorsprach, weil er die Vertretung von UKRAIN übernehmen wollte, um es gegen Osteoporose einzusetzen, musste er zu seiner Verblüffung die dezidierte Feststellung hören: „UKRAIN wird nie zugelassen.“ Es sah so aus, als wären die Beamten Erfüllungsgehilfen jenes Professors, von dem ein Ohrenzeuge N. den bemerkenswerten Ausspruch berichtete: „Selbst wenn 99 Prozent im vierten Stadium geheilt werden, lasse ich UKRAIN nicht zu.“

Es ist offensichtlich, bei jenem Professor, der sich durch diese Willkür auszeichnet, handelt es sich mit Sicherheit um das Ende des langen Armes dieser unheiligen Allianz.

Aber so ist das eben, wenn der jeweilige Ressortminister nicht über das nötige Wissen verfügt, um etwas entscheiden zu können. In einem solchen Fall ist die Entscheidung so beschaffen, wie sie irgendwelche, jener unheiligen Allianz verpflichtete Sachverständige haben möchten. Das ist dann gar nicht anders wie in einem Gottesstaat. Da sind es Priester, welche ihre Vorstellungen von Politkern durchsetzen lassen.

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