Wien, am 04.12.2020

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

 

Aus dem Inhalt Spezifische Mikronährstoffkombination hemmt die Expression des Coronavirus-Zell-Eintrittsrezeptors (ACE2) geht hervor, dass eine spezifische Mikronährstoffkombination imstande ist, biologische Faktoren zu hemmen, welche Voraussetzung dafür sind, damit das Coronavirus in die Zellen gelangen kann (Grafik). Hierbei handelt es sich um eine Wirkung, die Medikamente nicht zu entwickeln imstande sind: Deutsches Ärzteblatt und noch einmal Deutsches Ärzteblatt.

Es stellt sich also die Frage, warum die Bevölkerung nicht angewiesen wird, diese Mikronährstoffkombination vorbeugend einzusetzen.

Aus der Wikipedia wiederum geht hervor, dass der Organismus von Tieren bei Krankheit die Produktion von Ascorbinsäure (Vitamin C) vervielfacht. Bekanntlich ist der menschliche Organismus nicht imstande, Ascorbinsäure selbst herzustellen, geschweige seine Produktion zu vervielfachen. Daraus resultiert, dass der Bevölkerung empfohlen werden sollte, zusätzliches Vitamin C zu nehmen.

Wann immer man gegenwärtig vom Fernsehen die Hilflosigkeit der Intensivmediziner gegenüber Corona gezeigt bekommt (ein Sprecher der Med-Uni Wien im ORF-Report vom Montag, den 1. Dezember: Keine der Substanzen hat bisher den durchschlagenden Erfolg gebracht.) und hierbei erfährt, welche Abhilfen man Corona-Patienten in Krankenhäusern angedeihen lässt, dann fehlt in der Aufzählung regelmäßig jene Abhilfe, die aufgrund des Inhaltes der Seite Placebokontrollierte klinische Studie dokumentiert, dass Vitamin C die Sterblichkeit von Patienten mit einer lebensbedrohlichen COVID-19-Erkrankung deutlich reduziert einzusetzen angezeigt erscheint.

Was bedeutet das nun? Es bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass bei Anwendung dieses Wissens die Mortalität intensivpflichtiger Corona-Patienten geringer sein würde und dass die Anzahl krankenhauspflichtiger Coronapatienten ebenfalls geringer sein würde. Was letztlich Lookdowns erst bei höheren Infektionszahlen erforderlich machen würde.

Dieses Schreiben hat also den Zweck, Sie die Notwendigkeit erkennen zu lassen, von diesen Unterlassungen der Justiz Mitteilung zu machen.

Anmerkung: Dieses Schreiben erscheint auch als sog. offener Brief.

 

Mit freundlichen Grüßen
Johann Niedermayer
Sechshauser Str 41
A-1150 Wien