Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident |
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Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 447 vom 25.04.2023 begründen Sie die Notwendigkeit der Demontage des Rechtes auf freie Meinungsäußerung unter anderem mit dem Phänomen des Dämonisierens von Minderheiten. |
Dass Minderheiten dämonisiert werden, damit haben Sie völlig recht. Hierbei denke ich an das Gleichsetzen der Ausübung des Demonstrationsrechtes mit Rechtsterror. Dieses Gleichsetzen ist den Systemmedien vorzuwerfen. Den Parlamentsparteien — mit Ausnahme der Freiheitlichen — ist wiederum vorzuwerfen, dass sie dieses Dämonisieren toleriert haben. Im Gegenteil, diese dürften im Hinblick, dass es ihre Ziele unterstützte bzw. diese als richtig erscheinen ließ, damit einverstanden gewesen sein. |
Ich bin mir sicher, dass Sie bei den von Ihnen zwecks Demontage des Rechtes auf freie Meinungsäußerung angedachten Regelungen nicht an Regelungen denken, die darauf abzielen, die Systemmedien daran zu hindern, Bürger zu dämonisieren, die für etwas demonstrieren, das sich gegen die Ziele der Mächtigen richtet, unter deren Kontrolle sie sich befinden. > Standarderfahrungen |
Offensichtlich hat man es bei Ihnen mit einem Knecht dieser globalen Mächtigen zu tun. Um bei der Verfolgung ihrer Ziele erfolgreich sein zu können, können diese Mächtigen natürlich keine Daseinsspielregeln akzeptieren, die Menschen ihre Meinung kundzutun erlauben. Beispiel: Es ist für die Impfwirtschaft sicher nicht wünschenswert, wenn Sachverhalte wie etwa dieser bekannt werden. Es ist doch wirklich bemerkenswert, dass Menschen wie Sie so tun, als würde es kein Impfmassaker gegeben haben. Nun, nach dem Krieg waren ihre Gräueltaten mit Sicherheit ebenfalls nicht Gegenstand von dem, womit sich die Nazis beschäftigten. |
Und dann gibt es noch den Sachverhalt, der die Inkonsistenz der ethischen Wertvorstellungen der Regierungsparteien zeigt. Bekanntlich wurde bei den Corona- bzw. den Demonstrationen gegen die Impfung nicht goutiert, dass manche Demonstranten auf den Umstand des Ausgegrenzt-Seins durch das Tragen eines Kennzeichens ähnlich dem Tragen des Judensternes im Dritten Reich aufmerksam gemacht haben. In der Folge wurde dann von den Ministerinnen Zadić und Edtstadler angekündet, dass derartige Handlungen zukünftig im Katalog strafbarer Handlungen zu finden sein würden. — Dieser Sachverhalt sollte in dem Licht gesehen werden, wonach nach dem Terror-Anschlag auf die Redaktion der Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo sich ganz Europa darin einig war, dass Satire erlaubt sein müsse. — Im Interesse konsistenter Wertvorstellungen ergibt sich daher diese Konsequenz: Wenn man meint, dass Satire zulässig sein muss, dann muss man mit Satire auch dann einverstanden sein, wenn man selbst das Ziel von Satire ist. |
Dieses Schreiben ist mit dem Link Offener Brief aus dem Internet abrufbar. |